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Kreis Bernkastel-WittlichThemen des Tages

22 neue COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Bernkastel-Kues.   Am Freitag, 23.04.2021, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum Meldezeitpunkt 14 Uhr 22 COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigten Fälle steigt damit auf 2.588 an. Dem Anstieg der Fallzahlen liegt weiterhin ein diffuses, über das Kreisgebiet verteiltes Infektionsgeschehen zugrunde. Leider wurde dem Gesundheitsamt auch der Tod einer 1938 geborenen COVID-19-Patientin mitgeteilt.

Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises sinkt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 130,7 auf 127,1 Fälle je 100.000 Einwohner.

Die häusliche Isolierung endete heute für 13 Personen, sodass die Gesamtzahl der bislang aus der Quarantäne entlassenen Personen auf 2.251 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie der 61 bislang Verstorbenen beläuft sich die Zahl der aktiven COVID-19-Fälle auf 276 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden nach letzter Mitteilung neun COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon drei Patienten intensivmedizinisch.

Erstmalig geimpft wurden im Landesimpfzentrum Wittlich und durch die im Landkreis Bernkastel-Wittlich eingesetzten mobilen Impfteams bis einschließlich des Vortages insgesamt 16.956 Personen, eine Zweitimpfung erhielten bislang 7.700 Personen. Impfungen, die in Kliniken und Arztpraxen o. ä. durchgeführt werden, sind in diesen Zahlen nicht enthalten und können von Seiten der Kreisverwaltung auch nicht dargestellt werden.

Stand: 23.04.2021, 14.00 Uhr

Ergänzender Hinweis:

Das Infektionsschutzgesetz wurde durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (4. COVIfSGAnpG) vom 22.04.2021 geändert und ist heute in Kraft getreten. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Bernkastel-Wittlich wird somit durch die bundeseinheitlichen Regelungen (sog. bundesweite Notbremse) ersetzt und ist aufzuheben. Der Widerruf erfolgt mit Ablauf des heutigen Tages.

Kreisverwaltung Bernkastel-Kues

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