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Stadt TrierThemen des Tages

Corona: 6 Neuinfektionen im Landkreis, eine in der Stadt

Trier.   Am heutigen Sonntag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 7 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, 6 aus dem Landkreis und eine aus der Stadt Trier. Bisher wurden 182 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 172 Mal die sogenannte britische Viren-Mutation B.1.1.7. Weitere 10 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.
Heute wurde dem Gesundheitsamt der Tod einer 91-jährigen Patientin aus dem Landkreis gemeldet, die bereits Ende Februar im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstarb. Damit sind bisher insgesamt 105 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 82 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 23 aus der Stadt Trier. 95 Todesfälle sind im Laufe der 2. Infektionswelle zu beklagen gewesen.

Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nun 5051 (1872 in der Stadt Trier und 3179 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 23,3 sowie im Landkreis bei 26,1 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 296 – 49 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 206 im Landkreis und 90 in der Stadt Trier. 10 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.
VG Hermeskeil: 582 VG Konz: 781 VG Ruwer: 263
VG Saarburg-Kell: 773 VG Schweich: 443 VG Trier-Land: 337

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Presseamt Stadt Trier

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