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Stadt Trier

Corona: 62 Neuinfektionen in der Stadt und im Landkreis

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Trier.  Am gestrigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 62 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 23 mehr als Mittwoch vergangener Woche. Diese verteilen sich wie folgt: 32 aus dem Landkreis und 30 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 2661 (1026 in der Stadt Trier und 1635 im Landkreis Trier-Saarburg).

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 76,2 und im Landkreis bei 87,7 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der Infizierten ist wieder gestiegen und liegt aktuell bei 402 Personen, 264 im Landkreis und 138 in der Stadt Trier – 46 mehr als gestern. 25 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 17 hiervon im Corona-Gemeinschafts­krankenhaus in Trier und vier im Kreiskrankenhaus Saarburg.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 293, VG Konz: 351, VG Ruwer: 125, VG Saarburg-Kell: 397, VG Schweich: 254, VG Trier-Land: 215.

Quarantäne-Regeln: Neue Landesverordnung in Kraft

Heute ist eine neue Landesverordnung in Kraft getreten, die die Absonderung von mit dem Coronavirus Infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen regelt. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind sofort und ohne weitere Anordnung selbstständig in häusliche Quarantäne begeben.

Das gilt auch für Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Ein Bescheid des Gesundheitsamtes, der eine Absonderung anordnet, ergeht nicht.

Die Absonderung hat in der Regel in einer Wohnung zu erfolgen. Der abgesonderten Person ist es während der Zeit der Absonderung nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, zu empfangen und den Absonderungsort ohne ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Gesundheits­amtes zu verlassen.

Die Dauer der häuslichen Absonderung endet im Regelfall frühestens nach zehn Tagen. Eine Ausnahme stellt die Absonderung von Personen der Kategorie Schul- und KiTa-Cluster dar. Um die Auswirkungen auf die Teilhabe am Präsenzunterricht oder der Betreuung möglichst gering zu halten, kann für diese Personengruppe ab dem fünften Tag die Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen Tests mit negativem Ergebnis beendet werden.

Die Verordnung zur Absonderung sowie erläuternde Fragen und Antworten sind unter www.corona.rlp.de zu finden.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, die nun geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, regelmäßig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und zu lüften und Kontakte auch im privaten Umfeld auf ein Minimum zu begrenzen.

Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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