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Corona: Elf Neuinfektionen in der Stadt und im Landkreis – Lage entspannt sich

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Trier.   Am gestrigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg elf weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, sieben aus der Stadt Trier und vier aus dem Landkreis. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung beurteilt die aktuelle Lage vorsichtig optimistisch, da die Zahlen der Neuinfektionen nun seit einigen Tagen relativ niedrig sind, die 7-Tagesinzidenzen deutlich gesunken sind und sich die Situation in den Seniorenheimen – parallel zu den aktuellen Impfungen – stabilisiert hat. Auch ist in den letzten Tagen die Zahl der stationär behandlungsbedürftigen Patienten deutlich gesunken. Eine weitere Beachtung der geltenden Hygiene- und Kontaktregeln ist jedoch unverändert nötig, um dauerhaft die Infektionszahlen niedrig zu halten.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4222 (1587 in der Stadt Trier und 2635 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 57,4 und im Landkreis bei 44,2 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten sinkt weiter und liegt aktuell bei 304 – 32 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 184 im Landkreis und 120 in der Stadt Trier.
Die Zahl der stationär behandelten Patienten beträgt aktuell 23 aus dem Landkreis und der Stadt Trier. 13 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, vier im Kreiskrankenhaus Saarburg und sechs im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Presseamt Stadt Trier

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