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Kreis Trier-SaarburgStadt Trier

Corona: Neun Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Trier. Am heutigen Dienstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg neun weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – sechs aus dem Landkreis und drei aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 7166 (2737 in der Stadt Trier und 4429 im Landkreis Trier-Saarburg). In der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell wurde nunmehr seit einer Woche keine Neuinfektion mehr festgestellt.

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz:
Stadt Trier: 17,9
Landkreis Trier-Saarburg: 11,4

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 254 – drei mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 165 im Landkreis und 89 in der Stadt Trier. Drei Patienten aus dem Landkreis und der Stadt befinden sich aktuell wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt 4 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1551, davon 1445 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 76 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und fünf Nachweise der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 25 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Seit heute kann man sich über die täglichen Fallzahlen und Inzidenzen im Kreis auch per Twitter informieren. Mit dem heutigen Start des Twitter-Profils der Kreisverwaltung findet man dort unter @LKTrierSaarburg nun auch Tag für Tag die wichtigsten Neuigkeiten zur Corona-Lage.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Kreisveraltung Trier-Saarbrug

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