Corona: Sieben Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg
Trier. Am heutigen Montag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 7 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 3 aus dem Landkreis und 4 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 7111 (2706 in der Stadt Trier und 4405 im Landkreis Trier-Saarburg).
Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:
Stadt Trier: 29,6 Landkreis
Trier-Saarburg: 22,8
Aktuelle Impfquote
Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand heute, 12:30 Uhr) 55.241 Erstimpfungen und 32.081 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams u.ä. beläuft sich auf 39,6 Prozent bei Erstimpfungen (103.002 Personen) und 19,2 Prozent bei Zweitimpfungen (49.966 Personen). Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes: impftermin.rlp.de
Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt 4 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1510, davon 1404 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 77 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und ein Nachweis der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 28 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.
Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 309 – drei mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 212 im Landkreis und 97 in der Stadt Trier. Vier Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Kreisverwaltung Trier-Saarburg