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PolizeiRegionVG Saarburg-Kell

Durchfahrtsverbot Bahnhofstraße in Wicheringen – Verstärke Polizeikontrollen

Saarburg/Wincheringen.

Mehrere Bürgerbeschwerden und Berichte über Behinderungen der Bauarbeiten durch teils rücksichtslose Verkehrsteilnehmer sind in den vergangenen Tagen bei der PI Saarburg eingegangen. Mitgeteilt wurde, dass Verbote der Durchfahrt trotz Beschilderung und klar erkennbarer Bautätigkeit ignoriert und unter Eigen- und Fremdgefährdung gegen klare Regelungen verstoßen wird. Letztlich konnten die Bauarbeiten durch verbotswidrig fahrende Verkehrsteilnehmer in Stoßzeiten nicht fortgeführt werden.

Nach Polizeikontrollen in den vergangenen Tagen zieht die Polizeiinspektion Saarburg eine ernüchternde Bilanz.

Bei drei Polizeikontrollen in den vergangenen Tagen wurden mehr als 91 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot festgestellt. Die jeweiligen Fahrzeugführer wurden gebührenpflichtig verwarnt und mussten jeweils zurück fahren. Zusätzlich fielen zwei Personen aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf, gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Der Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Saarburg, Herr Polizeihauptkommissar Stephan Wagner führt aus: „Wir sind über das Ausmaß und die festgestellte Verkehrsmoral schockiert. Die eingesetzten Kollegen und insbesondere die vor Ort tätigen Bauarbeiter berichteten mir von haarsträubenden Szenen, eigenbeschädigten Fahrzeugen und oftmals von einem egoistischen und unverschämten Auftreten der Verkehrsteilnehmer gegenüber den dort arbeitenden Personen.“

Es bleibt nochmals festzuhalten, dass die Bahnhofstraße / L134 für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt ist. Das Verbot der Durchfahrt gilt sowohl für den Verkehr in Richtung Wincheringen, als auch für den Verkehr aus Wincheringen her kommend. Die Umleitungen im Baustellenbereich sind ausreichend ausgeschildert. Der Umweg über Helfant beträgt bei ordnungsgemäßer und angepasster Geschwindigkeit lediglich sechs Minuten.

Eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen des Verbotes der Durchfahrt beträgt 20 Euro bei fahrlässiger Begehung. Wiederholungstäter oder vorsätzliche Verstöße ziehen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich, die mitunter den Bußgeldbetrag erhöhen.

Das „Beiseite Stellen“ oder Entfernen von angebrachter Beschilderung stellt in der Regel eine Straftat aufgrund eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr dar.  Beleidigungen und Nötigungen ziehen ebenfalls strafrechtliche Ermittlungen nach sich. Bei allen Straftatbeständen kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Die Polizei wird auch weiterhin die Situation vor Ort überprüfen.

Die Polizei appelliert eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer sich an die bestehenden Regeln zu halten.

Polizeiinspektion Saarburg.

 

 

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