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Ersatzneubau der Konzer Saarbrücke

Konz,  Die LBM stellt Grundzüge der Planung im städtischen Bauausschuss vor.

Vertreter des Landesbetriebes Mobilität Trier (LBM) haben in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Konz am 14. Mai 2019 die Grundzüge der Planungen zum Ersatzneubau der Konzer Saarbrücke vorgestellt.

Technische Untersuchungen an der 1949 erbauten Brücke, die sich im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz befindet, haben ergeben, dass eine wirtschaftliche Instandsetzung der Brücke nicht gegeben ist. Eine Sanierung, um sie für den künftigen Verkehr langfristig zu ertüchtigen, ist demnach nicht möglich. Auch die schmalen Gehwege, die nur eine sehr eingeschränkte Passage für Fußgänger und Radfahrer darstellt, wurden sehr häufig bemängelt. Mit dem in dieser Sitzung vorgestellten Ersatzneubau soll zukünftig daher auch die Saarquerung verkehrsgerecht für alle Verkehrsteilnehmer möglich sein.

Die Planungen befinden sich laut LBM zurzeit im Entwurfsstadium. Erste Skizzen und Zeichnungen präsentieren das Baufeld und den künftigen Standort der Brücke. Aufgrund der gegebenen Straßenanschlüsse der Brücke auf Konzer Seite und auf der Seite von Konzerbrück kann der Neubau nur unmittelbar am Standort der jetzigen Brücke errichtet werden, so der LBM. Zwar könne durch Vormontage der neuen Stahlbrückenkonstruktion Bauzeit eingespart werden, aufgrund der Besonderheiten der Lage geht der LBM aber von einer Bauzeit von bis zu zwei Jahren aus. Inwieweit diese Zeit der Vollsperrung der Saarquerung durch Vorarbeiten oder parallellaufende Arbeiten noch verkürzt werden kann, wird im Rahmen der weiteren Planungsschritte überprüft.

Auf den Vergleich zur Grenzbrücke Grevenmacher hin angesprochen und die dortige reine Sperrzeit von deutlich unter einem Jahr erläuterten die Planer, dass anders als in Konz dort die sogenannten Widerlager, d.h. die Betonbauten zur Auflage der Brücke an den Ufern erhalten bleiben konnten und dies wesentlich zur Bauzeitreduzierung beigetragen habe. In Konz jedoch müssten alle Flusspfeiler und die Widerlager abgerissen werden und die Widerlager in wesentlich verstärkter Form wiedererrichtet werden. Erst dann kann die eigentliche Brücke an Ort und Stelle eingebaut werden. Daraus resultiert zwangsläufig eine längere Bauzeit.

Zum Werdegang der Planung bis hin zum fertigen Ersatzneubau müssen laut LBM noch viele Schritte erfolgen. So z.B. sind derzeit Gespräche zum Ankauf von Flächen und einem Anwesen im Gange. Diese dienen der Vorbereitung des erforderlichen Baurechtsverfahrens. Dieses sogenannte Planfeststellungsverfahren ermöglicht allen Betroffenen, so auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Konz und natürlich auch der Stadt Konz selbst, Belange und Anregungen einzubringen. Der LBM plant dieses Planfeststellungsverfahren im Laufe des nächsten Jahres einzuleiten. Aufgrund von Erfahrungen ähnlicher Projekte wäre dann ein Baubeginn frühestens in drei Jahren ab Sommer 2019 ableitbar.

Bürgermeister Joachim Weber stellte zum Abschluss der Präsentation die Belange der Stadt Konz dar. Natürlich soll die neue Brücke mit breiten Geh- und Radwegen den geforderten Ansprüchen der Stadt genügen. Auch für die Stadt Konz ist wichtig, eine langfristig sichere Brücke zu erhalten, daher müsse man die Notwendigkeit des Ersatzneubaus erkennen. Für die Bauzeit wird die Stadt jedoch in den nun anstehenden Verfahren fordern, dass alle Möglichkeiten geprüft werden, um die baubedingte Sperrung der Saarquerung für die Stadt und das Umfeld so verträglich wie möglich zu gestalten. Hier müssten auch Behelfsmöglichkeiten mit einbezogen werden. In diesem Zusammenhang begrüßte Bürgermeister Weber, dass der LBM im Vorfeld der Brückenmaßnahme auch davon beeinflusste Straßenabschnitte untersucht. So soll auch der Kreisverkehr bei Möbel Martin unter laufendem Verkehr ähnlich dem Kreisverkehr an der neuen Könener Ortsumgehung durch sogenannte Bypass-Spuren ergänzt werden. Sofern, wie dargestellt, Flächen und sogar Anwesen von privaten in Anspruch genommen werden müssten, fordert die Stadt diese Verhandlungen mit der nötigen Sensibilität und im Einvernehmen mit den Betroffenen zu führen. Dies wurde von den Vertretern des LBM zugesichert.

Der LBM wird in naher Zukunft auf seiner Homepage eine Projektseite zur Erneuerungsmaßnahme einstellen, sodass alle wesentlichen Informationen zum Projekt und zum Projektstand dort hinterlegt sind.

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