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Explosiver Nachkriegsfund – Kampfmittelräumdienst RLP im Einsatz.

Zerf/Großraum. Am gestrigen Vormittag (6.9.22) begann der Kampfmittelräumdienst Rheinland Pfalz aufgrund von privaten Hinweisen mit der Bergung von Nachkriegsmunition. Hierbei wurden bei einer Nachuntersuchung in 2020 zwei weitere Panzertellerminen, jedoch ohne Zünder geborgen. Weiterhin wurde eine nicht detonierte schwere 10,5 cm-Flak 38 Flugabwehrrakete aus dem 2. ten Weltkrieg geborgen und von den Mitarbeitern des Kampfmittelräumdienst sichergestellt und abtransportiert.

Da sich nach über 70 Jahren nach Kriegsende zahlreiche Bombenblindgänger und nicht detonierte Munition im Boden liegt besteht ein erhebliches Gefahrenpotential.

Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel – Bomben, Granaten, sonstige Munition handeln könnte, halten Sie bitte unbedingt Abstand und informieren Sie das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.

Die Beseitigung von Kampfmittel/Fundmunition beider Weltkriege ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG). Hiernach sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden, d.h. die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie die Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, zuständig. Bei Gefahr im Verzug liegt die Zuständigkeit bei der Polizei. Die zuständigen Behörden werden bei erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch „alte“ Kampfmittel durch den vom Land Rheinland-Pfalz vorgehaltenen Kampfmittelräumdienst im Rahmen der Amtshilfe unterstützt. Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgeht, hat in Rheinland Pfalz eine hohe Priorität.

Im Zweifelsfall und bei evt. Funden rufen Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Polizei Saarburg 06581-91550 an.

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