Update: 11.40 Uhr
Heue Morgen, gegen 09.00 Uhr klingelte ein Mann bei einem älteren Bewohner aus Fentange. An der Haustür in der ‚rue Victor Feyder‘ gab der Mann an, dass er ein Polizist der ‚Police National de la France‘ sei. Er konnte angeblich einen Ausweis vorzeigen, wobei jedoch der Verdacht bestand, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelte.
Der ältere Bewohner wurde gefragt wo sich seine Wertsachen im Haus befinden würden. Eine Frage die kein Polizist an einer Haustür stellen würde. Als der angebliche Polizist sich im Haus umsehen wollte, schöpfte der Bewohner Verdacht und schickte den Mann fort.
Beschreibung des angeblichen Polizisten:
Mann von weißer Hautfarbe, ungefähr 30 Jahre alt, geschätzte Größe von 1,70 Meter, trug eine schwarze Lederjacke und hat dunkles, kurzes Haar.
Gegen 10.10 Uhr wurde ebenfalls in Rumelange ein falscher Polizist gemeldet. Hier gab der Mann an, dass er Ermittlungen im Rahmen von Einbrüchen durchführen würde. Auch hier wurde angeblich ein französischer Ausweis vorgezeigt. Die Aufforderung den Ausweis genauer betrachten zu können wurde jedoch verweigert.
Auch diese Vorgehensweise ist nicht üblich, zumal da keine französische Polizei auf luxemburgischem Gebiet Einbruchsermittlungen in dieser Form durchführt.
Beschreibung des mutmaßlichen Polizisten:
Französisch sprechender Mann, ungefähr 30 Jahre alt, kurzes braunes Haar, trug eine graue Weste, blaue Hose und hatte ein Kinnbart.
Gegen 11.00 Uhr kam es in Tetange, in der ‚rue principale‘ zu einem ähnlichen Vorfall. Auch hier gab sich ein Mann als Polizist aus und erkundigte sich nach dem Schmuck, welche die ältere Dame besitzen würde.
Beschreibung:
Mann zwischen 30 und 40 Jahren, sprach Französisch, von mitteleuropäischer Herkunft, ungefähre 1,70 Meter groß, von korpulenter Statur und trug eine braune Jacke.
Auffällig ist, dass hauptsächlich ältere Personen aufgesucht werden um dubiose Informationen zu erhalten.
Dies ist keinesfalls die Vorgehensweise der luxemburgischen Polizei.
Ob es sich in den drei Fällen um die gleiche Person handelt muss überprüft werden.
Anzuraten ist auf jeden Fall die Notrufzentrale sofort in Kenntnis zu setzen, der Person im Zweifelsfall keinen Einlass zu gewähren und darauf bestehen den Ausweis vorzeigen oder aushändigen zu lassen.
Eine genaue Beschreibung ist in solchen Fällen wichtig um eine nationale oder regionale Fahndung einleiten zu können.