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Keine Schließung von Geschäften im Kreis Trier-Saarburg geplant – Einschränkungen sollen moderat sein.

Trier.    7-Tage-Inzidenz im Landkreis erfordert  aktuelle Entscheidungen

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Trier-Saarburg seit mehr als drei Tagen wieder über 50 liegt, ist der Kreis entsprechend der Corona-Bekämpfungsordnung seitens des Landes aufgefordert zu reagieren und zu entscheiden, ob kürzlich getroffene Lockerungen wieder zurückgenommen werden.

Nach Auffassung der Verantwortlichen im Kreis sollen die Einschränkungen allerdings moderat sein. So sollen die Geschäfte im Kreis auch ohne Terminvergabe für die Kunden weiterhin geöffnet bleiben können. Jedoch wird die Quadratmeterzahl pro Kunde in den Läden erhöht. Damit reduziert sich die Zahl der Kunden, die sich gleichzeitig in dem jeweiligen Geschäft aufhalten können. Dabei sollen auch zwei oder mehrere Angehörige eines Haushaltes als „ein Kunde“ zählen. Eine weitere Vorgabe soll darin bestehen, dass die Läden die Kontaktdaten der Kunden erheben müssen.

Von diesen Regelungen ausgenommen sind Betriebe wie unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Babyfachmärkte, Apotheken, Buchhandlungen, Zeitungsläden, Baumärkte, Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Reinigungen, Banken, Poststellen, der Großhandel, Tankstellen und Wochenmärkte.

Eine weitere Vorgabe in Zusammenhang mit der erhöhten 7-Tage-Inzidenz besteht darin, dass die Kunden nicht nur im Innenbereich, sondern auch im Umfeld von geöffneten Geschäfte Masken tragen müssen.

Landrat Günther Schartz begründet die vergleichsweise geringen Einschränkungen damit, dass nicht nur die Inzidenz im Kreis betrachtet werden müsse, sondern dass das regionale Geschehen einzubeziehen sei, da es zum Beispiel zwischen dem Landkreis und der Stadt Trier starke Verflechtungen gebe. Ohnehin liege die Inzidenz des Kreises mit einem Wert von aktuell 55,6 nur leicht über der entscheidenden Marke. Wenn man die gemeinsame Inzidenz mit der Stadt Trier heranziehe, so liege der Wert momentan sogar bei unter 50.

Die neuen Vorgaben werden nun in einer Allgemeinverfügung formuliert und dann offiziell angeordnet. Zuvor müssen sie aber noch mit dem Sozial- und Gesundheitsministerium in Mainz abgestimmt werden. Sie sollen voraussichtlich ab dem kommenden Donnerstag (18. März 2021) in Kraft treten und bis zum 28. März gelten. Sollte die Inzidenz vorher wieder fallen und stabil bleiben, können die Einschränkungen möglicherweise entsprechend eher wieder aufgehoben werden.

Quelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg

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