Trier. Laut Anklageschrift des Landgerichts Trier vom 20.9.2019 wird dem 42-jährigen am vorgeworfen am 2.3.2019 nach verbalen Streitigkeiten zwischen Ihm und anderen mit einem PKW vom Hauptbahnhof Trier nach Konz gefahren sein, obwohl der Angeklagte ein Blutalkoholwert von 1,17 Promille aufwies. In einem Mehrfamilienhaus in Konz legte er unter Verwendung von Brandbeschleuniger in einer Wohnung Feuer, nachdem er die Wohnung der Zeugin zerstörte und die Rauchmelder demontierte. hatte. Zudem nahm er billigend in Kauf, das sich weitere Personen in dem Mehrfamilienhaus zu Schaden kommen.
Wir berichteten im März über den Einsatz.
Der Angeklagte war bisher nicht in Erscheinung getreten und befindet sich seit 21. März 2019 in Untersuchungshaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frist für eine mögliche Revision dauert eine Woche.
Landgericht Trier