Anzeige
Kreis Trier-Saarburg

Landkreis Trier-Saarburg setzt „Bundesnotbremse“ um

Trier/LKRS. Saarburg.   Im Landkreis Trier-Saarburg gilt ab dem morgigen Samstag, 24. April, die sogenannte Bundesnotbremse. Da der Kreis an den drei Tagen vor Inkrafttreten des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes laut dem Robert-Koch-Institut über der Inzidenz-Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner war, tritt das Bundesgesetz nun automatisch im Kreis in Kraft.

Entscheidend für diese Regelung sind laut dem geänderten Infektionsschutzgesetz die drei Tage vom 20. bis 22. April und ausschließlich die Inzidenz-Werte, die das Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Die gestrige Meldung des Landesuntersuchungsamtes, wonach der Kreis die Inzidenz von 100 unterschreitet, fließt nicht in die Bewertung ein. Der Landkreis ist verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen; das Gesetz gibt keinen Entscheidungsspielraum.

Durch das neue Bundesgesetz ergeben sich unter anderem folgende Einschränkungen und Änderungen im privaten und öffentlichen Bereich:

  • Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen und privaten Raum: Treffen eines Haustandes sind mit maximal einer weiteren Person möglich
  • Ausgangsbeschränkungen: zwischen 22 und 5 Uhr darf das Haus nur mit triftigem Grund verlassen werden (Arbeit, medizinische Hilfe, Hund ausführen); bis 24 Uhr: alleine draußen joggen oder spazieren erlaubt
  • Öffnungen von Geschäften: geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel; reduzierte Kundenanzahl
  • Alle weiteren Geschäfte (hierzu zählen auch Baumärkte): können nur mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis besucht werden
  • Körpernahe Dienstleistungen: nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken; Ausnahme: Friseurbesuche und Fußpflege bleiben mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und FFP2-Maskenpflicht (keine medizinischen Masken) möglich
  • Eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten: Innen- und Außengastronomie sowie Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geschlossen; Abholung- und Lieferdienste möglich; Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten mit aktuellem negativen Test
  • Sport: alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes; Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen
  • Testpflicht an Schulen zur Teilnahme am Präsenzunterricht
  • Kein Präsenzunterricht, wenn Inzidenz über 165 steigt: Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas sind untersagt; Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen
  • Verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV: FFP2- Masken oder vergleichbares (keine medizinischen Masken); gilt auch für die Schülerbeförderung
  • Homeoffice: Arbeitgeber sind verpflichtet – wo möglich – Homeoffice anzubieten; Arbeitnehmer sind verpflichtet dieses Angebot wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist
  • Auch für vollständig Geimpfte besteht Testpflicht

Die Einschränkungen treten in der Nacht von Freitag auf Samstag, um 0 Uhr, in Kraft. Polizei und Ordnungsämter werden die Einhaltung der Beschränkungen stichprobenartig kontrollieren. Der Landkreis appelliert an Alle, sich an die nun geltenden Regelungen zu halten, die zum Ziel haben, das Infektionsgeschehen abzubremsen und so auch zu einer baldigen Aufhebung der Einschränkungen beizutragen.

„Das Einhalten der Vorgaben ist immens wichtig für die Reduzierung der Inzidenzzahlen. Das heißt also vor allem Selbstdisziplin im privaten Umfeld. Auch wenn viele mit den rechtlichen Vorgaben hadern, so ist es auch eine Bürgerpflicht diese zu akzeptieren. Der Landkreis setzt aktuell zusammen mit der Stadt Trier, den Verbandsgemeinden und den vielen Partnern im Gesundheitssystem alles daran möglichst viel zu impfen und zu testen. Wir haben hier gute Ergebnisse und wollen damit natürlich alle zusammen schnellstmöglich die Einschränkungen im täglichen Leben wieder rückgängig machen“, so Landrat Günther Schartz.

Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Stand 23.4.21

Hier findet sich der vollständige Gesetzestext.

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"