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Stadt TrierThemen des Tages

Luxemburg zum Risikogebiet erklärt – Pendler nicht betroffen

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Trier-Saarburg

Trier.    Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Luxemburg wegen steigender Corona-Fallzahlen zum Risikogebiet erklärt, das Auswärtige Amt warnt jetzt vor Reisen nach Luxemburg. Laut RKI sei die Einstufung als Risikogebiet nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch Bundesgesundheitsministerium, Bundesinnenministerium und Auswärtigem Amt erfolgt.

In einem gemeinsamen Gespräch mit den Verantwortlichen aus dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier haben sich Landrat Günther Schartz und Oberbürgermeister Wolfram Leibe deutlich gegen erneute Grenzschließungen ausgesprochen.

Die zuständigen deutschen Bundesministerien folgen mit der Einstufung als Risikogebiet dem Schritt mehrerer anderer europäischer Staaten, die bereits zuvor Beschränkungen für aus Luxemburg einreisende Personen erlassen hatten. Zuletzt hatten dies unter anderem Dänemark und Litauen beschlossen.

Das Land hatte zuvor die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschritten. Aktuell gibt es damit in Luxemburg mehr als 600 Infizierte – fast dreimal so viele offiziell bestätigte Fälle wie im wesentlich bevölkerungsreicheren Rheinland-Pfalz.

Die Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBELVO) des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben müssen und sich 14 Tagen dort absondern. Für Reisende von oder nach Luxemburg gelten dabei die gleichen Regelungen wie zuvor bei der Betroffenheit des Landkreises Gütersloh. Die Rechtslage in Rheinland-Pfalz macht keinen Unterschied dabei, ob ein Risikogebiet in Deutschland liegt oder in einem anderen EU-Staat.

Landrat und Oberbürgermeister betonten auch, dass die Quarantänepflicht nicht für Berufspendler in beide Richtungen gelte. Ebenso seien beispielsweise Reisende, die am Flughafen Luxemburg ankommen und abreisen und Menschen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz nicht betroffen, sofern sie sich nicht länger als 72 Stunden in Luxemburg aufhielten.

Ebenfalls betonten Schartz und Leibe, dass für Luxemburger mit einem gültigen Corona-Test laut Landesverordnung bei der Einreise eine Ausnahme von der Quarantänepflicht gelte, wenn sie sich beim jeweiligen Ordnungsamt meldeten und wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die auf Basis eines molekularbiologischer Test bestätigt, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Dieser Corona-Test darf laut Landesverordnung allerdings höchstens 48 Stunden alt sein und muss bei der Einreise mitgeführt werden. Luxemburg verfolgt aktuell eine breite Teststrategie für alle Personen und hat inzwischen gut 300.000 Menschen getestet. Weniger als 1.000 gelten als akute Covid-19-Fälle.

Die Quarantäneanordnung gilt nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen einreisen oder bei einem sonstigen triftigen Reisegrund – hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen. (§ 20 der CoBELVO)

Landrat und Oberbürgermeister bedauerten Einschränkungen für die Menschen in der Großregion. Es sei auch sicher ein Problem, dass den Geschäftsleuten und der Gastronomie die Kunden und Gäste aus Luxemburg wieder fehlen werden. Die gestiegenen Zahlen im Nachbarland würden die Maßnahmen allerdings notwendig machen. Die erhöhten Infektionszahlen in Luxemburg rechtfertigten jedoch keine Schließung der Grenzen wie in den vergangenen Monaten. Es könnten auch Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus getroffen werden ohne die Reisefreiheit grundsätzlich einzuschränken. Die Freizügigkeit sei für die Menschen auf beiden Seiten der Grenze von allergrößter Bedeutung. Es sei für alle Menschen diesseits und jenseits von Mosel und Sauer wichtig, sich frei bewegen zu können, auch über Grenzen hinweg. Daher begrüßen die Politiker, dass die Landesregierung mit dem Bund in Kontakt steht und sich für ein Offenhalten der Grenzen stark macht.

Die Entwicklung zeige aber auch, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei, auch wenn die Beschränkungen zuletzt gelockert worden seien. Auch in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg seien die Infektionszahlen zuletzt wieder angestiegen. Landrat Schartz und Oberbürgermeister Leibe appellierten eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Vorsicht walten zu lassen und Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und Alltagsmasken zu tragen, wo es vorgeschrieben und sinnvoll sei. Nur so sei möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität erreichbar.

Presseamt der Stadt Trier

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