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VG Konz

Martinsumzüge in der Verbandsgemeinde Konz

Abstände müssen eingehalten werden

Konz. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat entschieden: Martinsumzüge sind in diesem Jahr unter Auflagen möglich. Es müssen Abstände eingehalten werden: Nur Familien oder kleine Gruppen dürfen ohne Mindestabstand zusammengehen.

Wer einen Umzug organisieren möchte und wegen einer eventuell erforderlichen Straßensperrung verkehrsrechtliche Genehmigungen benötigt, kann sich mit dem Verkehrsamt in Verbindung setzen.

Die Stadt und die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Konz werden allerdings keine Martinsumzüge organisieren.

Die Verantwortlichen treffen diese Entscheidung schweren Herzens und bitten um Verständnis. Denn die Corona-Lage ist immer noch unsicher. Wie sich die Inzidenz vor allem bei Kindern entwickelt und die Situation in den Krankenhäusern in zwei Wochen aussieht, ist nicht vorhersehbar. Die Kommunen haben eine besondere Verantwortung und möchten nicht, dass später möglicherweise wegen des Martinsumzugs Kitas und Schulklassen schließen müssen.

Außerdem müssen Veranstalter sowohl während des Umzugs als auch später am Martinsfeuer die Einhaltung der von der Landesregierung gesetzten Rahmenbedingungen zur Durchführung von Martinsumzügen garantieren, insbesondere die Einhaltung des Abstandsgebots. Wegen der zu erwartenden, hohen Besucherzahlen ist dies für die Stadt und die Ortsgemeinden nicht möglich.

Trotzdem möchte die Verwaltung dazu beitragen, dass die St. Martins-Tradition aufrechterhalten wird. Deshalb werden die Kitas und Grundschulen in der Verbandsgemeinde Konz– wie im vergangenen Jahr – mit leckeren Martinsbrezeln versorgt. Der Stadt und den Ortsgemeinden ist bewusst, dass dies nur ein kleiner Trost ist und sie hoffen darauf, dass sie im nächsten Jahr wieder Martinsumzüge organisieren können.

Pressestelle VG Konz

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