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VG RuwerWein

Meilenstein für den Ruwer-Riesling

Weinbezeichnungsrecht: Winzer im Ruwertal dürfen für den aktuellen Jahrgang den Begriff „Ruwer“ auf dem Etikett verwenden

Verbandsgemeinde Ruwer. Der Weinjahrgang 2019, der im Jahr 2020 auf die Flasche kommt, wird für die Erzeuger im Ruwertal eine wesentliche Änderung mit sich bringen. Künftig dürfen die Winzer zwischen Sommerau und Eitelsbach den Begriff „Ruwer“ groß auf ihre Weinetiketten drucken lassen. Der Verbraucher kann dann am Weinregal im Supermarkt und Weinfachgeschäft sowie auf Messen und Weinpräsentationen auf den ersten Blick erkennen, ob ein Wein von der Ruwer kommt.

Auf diese Entscheidung haben Winzer, Verbände und Kommunalpolitiker mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz seit Jahren hingearbeitet. Ruwer ist der kleinste der sechs weinbaulichen Bereiche im Weinanbaugebiet Mosel. 180 Hektar sind zwischen Sommerau und Trier-Eitelsbach mit Reben bestockt, zu fast 90 Prozent mit der Rebsorte Riesling. Der Ruwer-Riesling gilt schon seit dem 19. Jahrhundert als Spezialität der Mosel-Region, mit besonderer Feinheit, Mineralität und großer Lagerfähigkeit. Ruwer-Rieslinge gehörten um 1900 zu den teuersten Weißweinen der Welt. Seit dem frühen 20. Jahrhundert wurde Ruwer daher auch meist in einem Atemzug mit Mosel und Saar genannt und schließlich zu einem Bestandteil der offiziellen Gebietsbezeichnung Mosel-Saar-Ruwer.

Nachdem der Gebietsname Mosel-Saar-Ruwer im Deutschen Weingesetz ab 1. August 2007 zu Mosel verkürzt wurde, stellten sich die Weingüter im Ruwertal die Frage, wie sie die Herkunft ihrer Weine stärker herausstellen können. Vorbild waren die Kollegen im Weinbaubereich Saar. Dort ist seit mehr als zehn Jahren häufig der Bereichsname groß auf Weinetiketten zu finden. Fast alle größeren Weingüter mit Rebflächen an der Saar führen einen „Saar Riesling“ im Angebot. Diese Weine sind für viele große Weingüter inzwischen zu Produkten mit einem Markencharakter geworden.

An der Ruwer, so die dortigen Erzeuger, sollte diese auch so werden. Dem standen aber bislang noch rechtliche Hürden im Weg. Das deutsche Weinrecht erlaubt es, den Bereichsnamen ohne den Zusatz „Bereich“ auf das Etikett zu drucken, sofern es keine Ortsnamen oder Einzellagenbezeichnungen gibt, mit denen es zu Verwechslungen kommen kann. Da es im Stadtteil Trier-Ruwer bis vor einigen Jahren noch Weinlagen gab, die den Begriff Ruwer als Namensbestandteil führen durften, war es für Weine aus anderen Lagen im Ruwertal nicht möglich, den Namen „ihres“ Flusses ohne Zusatz des Begriffes „Bereich“ auf das Etikett zu schreiben.

2019 wurde in dieser Sache eine wichtige Änderung erreicht. Auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer wurden die inzwischen nicht mehr bewirtschafteten Weinbergslagen im Stadtteil Trier-Ruwer aus dem Lagenverzeichnis gelöscht. Damit besteht nun keine Kollision mehr mit Orts- oder Lagenweinen, die den Namen Ruwer in der Weinbezeichnung führen. Die Ortsbeiräte der Trierer Stadtteile Ruwer und Kürenz sowie der Stadtrat von Trier machten mit entsprechenden Beschlüssen den Weg frei für die Nutzung des Begriffes Ruwer für alle im Ruwertal erzeugten Weine.

Stephanie Nickels, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ruwer, und Frank-Stefan Meyer, Vorsitzender des Ruwer-Riesling-Vereins, begrüßen diese Entwicklung als „Meilenstein für den Ruwer-Riesling“. Die Erzeuger können ab dem Jahrgang 2019 ihre Weine offensiv mit dem Namen Ruwer auf dem Etikett vermarkten und als Spezialität des Anbaugebietes Mosel herausstellen.

Quelle: Moselwein e.V.

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