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Polizei

Messerangriff einer 41-jährigen Frau auf ihren 48-jährigen Freund-Anklage wegen versuchten Mordes

Trier.     Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen eine zur Tatzeit 41-jährige Frau aus Trier wegen
versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Angeschuldigten wird zur Last
gelegt, am 16.03.2020 versucht zu haben, ihren 48- jährigen Freund durch zwei Messerstiche in den
Rücken zu töten, als dieser sich von ihr trennen wollte.

Nach dem Ergebnis der von der Zentralen Kriminalinspektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält die
Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Die Frau und ihr Freund, die
beide von ihren Ehepartnern getrennt lebten, führten eine lose Liebesbeziehung, die bereits mehrfach
abgebrochen und wieder aufgenommen worden war. Am Morgen des 16.03.2020 gerieten sie in der
Wohnung der    Angeschuldigten in Streit wegen eines Facebook-Chats der 41-Jährigen mit einem
anderen Mann. Nachdem der Geschädigte ihr daraufhin erklärt hatte, sich von ihr trennen und die
Wohnung verlassen zu wollen, soll die Angeschuldigte ein großes Küchenmesser genommen und dem
Geschädigten in Tötungsabsicht von hinten zwei wuchtige Messerstiche in den Rücken versetzt haben.
Einer der beiden Stiche verfehlte die Lunge des Opfers nur knapp.

Der 48-Jährige, der die Stiche zunächst als Schläge gegen den Rücken wahrgenommen hatte, bemerkte
erst beim Aufnehmen seiner auf dem Boden stehenden Tasche, dass er zwei Messerstiche in den Rücken
erhalten hatte. Unter Mitnahme der heruntergefallenen Tatwaffe lief er sodann zu Fuß in die
nahegelegene Notaufnahme eines Trierer Krankenhauses. Dort wurden seine Stichwunden operativ
versorgt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht gegen die Angeschuldigte der hinreichende
Tatverdacht, versucht zu haben, ihren Freund, der ihr bei der Tat den Rücken zukehrte und sich
keines Angriffs versah, heimtückisch zu töten. Sie hat daher Anklage wegen versuchten Mordes und
gefährlicher Körperverletzung zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.

Die Angeschuldigte befindet sich seit ihrer am Tattag erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft
aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat nunmehr über die Zulassung der    Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur   Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

Staatsanwaltschaft Trier gez.  leitender Oberstaatsanwalt Fritzen

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