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PolizeiStadt Trier

Mord an Beatrix Hemmerle: Trierer Mordkommission rollt „Cold Case“ erneut auf.

Aktenzeichen XY... ungelöst berichtet in der morgigen Sendung

Trier.   Beatrix Hemmerle wurde nur 32 Jahre alt. Gestern vor genau 31 Jahren, am 11. August 1989, wurde die Triererin in ihrer Wohnung „Am Weidengraben“ Opfer eines grausamen Mordes.

Aufgrund neuer Ermittlungsansätze der Kriminalpolizei greift die Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ den Fall Hemmerle am Mittwoch, den 12. August 2020, um 20:15 Uhr, im ZDF noch einmal auf.

Der bis heute unbekannte männliche Täter drang in der Tatnacht, während die junge Frau schlief, über den Balkon in ihre Wohnung ein, tötete sie mit einer Vielzahl von Messerstichen und entkam unerkannt.

Das Fachkommissariat „Kapitaldelikte“ der Kriminaldirektion Trier, die Staatsanwaltschaft Trier und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz entschieden sich 2017, den offenen Fall noch einmal komplett aufzurollen.

Die Beamt*innen der Mordkommission nahmen sich jede Zeugenaussage und jede Spur noch einmal vor und bewerteten sie nach den heutigen Erkenntnissen und mit den heutigen technischen Möglichkeiten. Dabei fanden sie eine neue, heute möglicherweise bahnbrechende Spur.

Bei der neuen Spur handelt es sich um DNA an einem Beweisstück, das damals sichergestellt wurde. Vor 31 Jahren blieb dies unentdeckt, da es die DNA-Analyse noch nicht gab. Mit einem neuen, spezialisierten Verfahren konnten nun Kriminalbiologen des Hessischen Landekriminalamtes diese auswertbare DNA sichtbar machen.

„Es bestehen berechtigte Hoffnungen, dass die Tat geklärt werden kann“, sagt der heutige Leiter der Trierer Mordkommission, EKHK Christian Soulier.

Mit dieser neuen Spur beantragte die Staatsanwaltschaft Trier beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts einen Beschluss zur Durchführung einer sogenannten DNA-Reihenuntersuchung.

Auf der Grundlage dieses Beschlusses möchten die Ermittler alle Männer einladen und einen DNA-Test an ihnen durchführen, die vor 31 Jahren als Freunde, Bekannte, Kollegen oder Kontaktpersonen von Beatrix Hemmerle in die Ermittlungen einbezogen waren sowie sonstige Personen, die der Polizei in dem Verfahren bekannt wurden. Ziel dabei ist es, die bisherigen männlichen Zeugen als Tatverdächtige auszuschließen und im Idealfall den Täter zu identifizieren.

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei weisen ausdrücklich darauf hin, dass die erhobenen Daten zweckgebunden ausschließlich zum Abgleich mit den Spuren in dem Mordfall Beatrix Hemmerle verwandt werden. Deren Übernahme in andere Ermittlungskomplexe ist rechtlich ausgeschlossen.

Die Kriminalpolizei wird in den kommenden Tagen alle in Frage kommenden Männer schriftlich einladen und bittet die Betroffenen, sich unter der Telefonnummer 0651/9779-2111 oder -2115 aktiv mit den Ermittlern in Verbindung zu setzen.

Darüber hinaus appelliert die Polizei an alle Menschen, die im Zusammenhang mit den Mordermittlungen Hinweise geben können, die sie bisher noch nicht gemacht haben, sich zu melden. Erkenntnisse und Hinweise aus der Zeit nach der Tat, Unsicherheit über den Informationsgehalt, Rücksichtnahme, Scham oder Ähnliches könnten nachvollziehbare Gründe dafür sein, dass die Polizei diese Informationen noch nicht hat.

Die Polizei verweist insbesondere auf eine Lederjacke in Größe 48 – 50 hin, die damals in der Nähe des Tatortes aufgefunden wurde und eindeutig dem Täter zuzuschreiben ist. Ein Foto der Jacke ist auf der Homepage der Polizei in der Hoffnung eingestellt, dass sich Personen an diese erinnern.

Die Zeugen werden dringend gebeten, sich unter der Telefonnummer 0651/9779-2480 oder per Email unter kdtrier.hinweisaufnahme@polizei.rlp.de an die Kriminalpolizei in Trier zu wenden.

Für Menschen, die sich vertraulich an die Ermittler wenden wollen, wird unter der Telefonnummer 0152/28854968 ein „Vertrauenstelefon“ eingerichtet, an dem sie, ohne Angaben zu Ihrer Identität, Hinweise geben können.

Ferner weist der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier darauf hin, dass nach wie vor für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlungen führen, eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt ist.

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Die Belohnung kann ebenfalls unter Wahrung der Vertraulichkeit, z.B. über einen Mittelsmann ausgezahlt werden.

Weitere Informationen zum Mordfall Beatrix Hemmerle und zur DNA-Reihenuntersuchung finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link https://s.rlp.de/beatrixhemmerle

Polizeipräsidium Trier

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