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Stadt Konz

Reger Durchgangsverkehr „Am Markt“ trotz Durchfahrtsverbot

Konz. Die Polizei hat in den letzten drei Tagen nachmittags zur Berufsverkehrszeit Kontrollen „Am Markt“ durchgeführt. Dort wurde trotz Durchfahrtsverbot reger Durchgangsverkehr von der Brückenstraße her kommend Richtung Schillerstraße festgestellt. Zudem handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in welchem Fahrzeuge nur mit einer Schrittgeschwindigkeit von 5-7 km/h bewegt werden dürfen.

Das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ verbietet es sämtlichen Fahrzeugführern, die Straße in eine bestimmte Richtung zu befahren, es sei denn, dies wird durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt. Die Polizei Konz hat insgesamt 40 Fahrzeugführer gebührenpflichtig verwarnt (Kraftfahrer 50 EUR, Radfahrer 20,- EUR) und weist darauf hin, dass die Verkehrskontrollen fortgesetzt werden.

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