Saarburg beschließt Maßnahmen zur Energieeinsparung in den Verwaltungsgebäuden
Saarburg. Angesichts steigender Energiepreise und einer drohenden Gasmangellage möchte auch die Verbandsgemeindeverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und ihren Teil dazu beitragen, Energie einzusparen.
Aus diesem Grund wurden erste Maßnahmen in den Verwaltungsgebäuden und Außendienststellen auf den Weg gebracht, die nun mit Beginn der Heizperiode umgesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere die Absenkung der Raumtemperaturen, der Verzicht auf bzw. Reduzierung der Warmwasserversorgung sowie die Innenbeleuchtung.
Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:
– In den Büroräumen der Verwaltung wird die Raumtemperatur entsprechend der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ des Bundes (EnSikuMaV) auf 19 Grad Celsius abgesenkt.
– Auf eine Beheizung von untergeordneten Räumlichkeiten wie Flure und Lager- bzw. Materialräume wird unter Berücksichtigung bauphysikalischer Rahmenbedingungen verzichtet.
– Die Flur- und Bürotüren bleiben konsequent geschlossen, um Wärmeverluste zu reduzieren.
– An Wochenenden und Feiertagen findet eine geringere Beheizung der Räumlichkeiten statt.
– Elektroheizgeräte in den Büros sind nicht gestattet, da der Mehrverbrauch an Strom die eingesparten Heizkosten konterkarieren würde und die Geräte eine Brandlast darstellen.
– Die Warmwasserbereitung an den Waschbecken der Toiletten wird abgestellt.
– Alle Elektrogeräte werden nach Dienstende konsequent ausgeschaltet, ein Belassen der Geräte im Standby-Modus ist nicht gestattet.
– Die Umrüstung auf LED Innenbeleuchtung in den einzelnen Gebäudeteilen der Verwaltung wird weiter vorangetrieben.
Eine Projektgruppe der Verwaltung ermittelt aktuell, welche weiteren Beiträge zum Energiesparen in den insgesamt rund 260 Gebäuden der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und der Ortsgemeinden geleistet werden können.
Im Hinblick auf die Gebäude der Ortsgemeinden kann die Verwaltung im Rahmen der Objektbetreuung nur beratend unterstützen. Die Entscheidung über konkrete Maßnahmen obliegen den Ortsgemeinden.