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Soforthilfe für Betroffene der Unwetterkatastrophe jetzt beantragen – Landkreis Trier-Saarburg

Trier.  Das Land Rheinland-Pfalz hat am vergangenen Mittwoch Soforthilfen für die Betroffenen der Unwetterkatastrophe bis maximal 3.500 Euro je Privathaushalt beschlossen. Diese können ab sofort bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg für die betroffenen Gebiete der Verbandsgemeinde Trier-Land beantragt werden.

Das Antragsformular des Landes können die Betroffenen zum einen in ausgedruckter Form bei den Ortsbürgermeistern der überfluteten Gemeinden abholen. Darüber hinaus steht es auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de/unwetter zur Verfügung.

Das ausgefüllte Formular kann direkt per Post (Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 6, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier) oder E-Mail an soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.de bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.

Für Rückfragen oder bei Beratungsbedarf können sich Betroffene ab kommendem Montag per E-Mail (soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.de) oder telefonisch unter der Behördennummer 115 an die Kreisverwaltung wenden.

Kreisverwaltung Trier-Saarburg Stand 23.7.2021

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