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Sprengstofffund in Igel am 30.1.2019 – Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen vier junge Männer.

Trier. 

Spengstofffund in Igel am 30.01.2019

(Folgemitteilung zu den Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Trier vom 31.01. und 01.02.2019)

Die Staatsanwaltschaft Trier hat im Zusammenhang mit dem Sprengstofffund in einem Mehrfamilienhaus in Igel am 30.01.2019 Anklage gegen vier Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren zum Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Trier erhoben. Sie hält drei der Männer des Hausfriedensbruchs, des Diebstahls im besonders schweren Fall und des unerlaubten Umgangs mit Sprengstoffen hinreichend verdächtig; zwei der Männer darüber hinaus des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Gegen den vierten Angeschuldigten besteht nach dem Ergebnis der Ermittlungen lediglich der hinreichende Tatverdacht des Hausfriedensbruchs. Zwei der Männer sind deutsche, zwei luxemburgische Staatsangehörige; sie sind alle im Bereich Obermosel wohnhaft.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, sich im Zeitraum von Januar bis Dezember 2018 mehrfach außerhalb der Betriebszeiten unbefugt Zugang zu einem Bergwerk an der Obermosel verschafft und sich dort aufgehalten zu haben. Bei ihren Aufenthalten kundschafteten sie Gänge und Räume des Werks aus und fuhren zum Teil mit dort befindlichen Werksfahrzeugen umher. Das Bergwerk wurde nach dem Ergebnis der von der zentralen Kriminalinspektion Trier durchgeführten Ermittlungen in insgesamt neun Fällen in wechselnder Beteiligung unbefugt betreten, die einzelnen Angeschuldigten waren unterschiedlich oft beteiligt. Nach den bisherigen Erkenntnissen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Motivation der Angeschuldigten auf Ideen der sogenannten „Lost-Places“-Szene zurückgeht, deren Zugehörige einen Reiz darin verspüren, verlassene Orte aufzusuchen und sich dort aufzuhalten.

Den zwei Hauptangeschuldigten, einem 18-jährigen deutschen und einem 21-jährigen luxemburgischen Staatsangehörigen wird zudem vorgeworfen, bei einem unbefugten Aufenthalt im Januar 2018 aus dem Werk mehrere Ausrüstungsgegenstände entwendet zu haben.

Ihnen wird weiterhin zur Last gelegt, bei zwei weiteren Aufenthalten während der Betriebsferien des Werks im Dezember 2018 zusammen mit dem dritten Angeschuldigten, einem 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen, Werkzeuge entwendet und sich Zutritt zum Sprengstofflager verschafft zu haben. Dort entwendeten sie zirka 50 Kilogramm Sprengstoff sowie Zünder und Zündverstärker. Der 21-jährige luxemburgische Staatsangehörige nahm einen Großteil des Sprengstoffs mit in seine Wohnung in Igel, wo er bei einer Durchsuchung am 30.01.2019 sichergestellt werden konnte. Einen kleineren Teil der Menge bewahrte der 21-jährige Deutsche bei sich zu Hause auf, wo er bei einer am 31.01.2019 durchgeführten Durchsuchung beschlagnahmt werden konnte.

Zuvor hatten die drei letztgenannten Angeschuldigten in wechselnder Beteiligung mit kleineren Mengen des Sprengstoffs an verschiedenen abgelegenen Orten im Grenzgebiet zwischen Deutschland und Luxemburg auf freiem Feld insgesamt vier Sprengversuche durchgeführt. Bei einem dieser Sprengversuche, der von den zwei Hauptangeschuldigten im Beisein einer nicht tatbeteiligten Zeugin durchgeführt worden sein soll, sollen sich die Beteiligten nur wenige Meter vom Explosionsort entfernt befunden haben, so dass es nur durch einen glücklichen Zufall nicht zu Verletzungen kam.

Das Jugendschöffengericht hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

Die beiden Hauptangeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Die ursprünglich erlassenen Haftbefehle gegen die beiden anderen Angeschuldigten sind inzwischen in einem Fall aufgehoben und in einem Fall außer Vollzug gesetzt worden.

Staatsanwaltschaft Trier

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