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Stadt Trier appelliert an Einkäuferinnen und Einkäufer: Maske auf!

Trier.     Die Stadt Trier appelliert an die Kundinnen und Kunden des Trierer Einzelhandels, sich an die geltenden Regeln zur Maskenpflicht zu halten. Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz schreibt das Tragen von Masken „vor und im Umfeld von geöffneten Geschäften und öffentlichen Einrichtungen“ vor. Da der Handel seit einigen Tagen wieder geöffnet hat, bedeutet das in der Praxis in der Trierer Fußgängerzone während der Öffnungszeiten eine weitgehende Maskenpflicht auch im Freien.

Auch in umliegenden Geschäftsstraßen wie Paulin- oder Saarstraße muss vor und im Umfeld von geöffneten Läden die Maskenpflicht eingehalten werden, außerdem auch auf Parkplätzen von Geschäften. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, kann laut der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft werden.

Das Amt StadtRaum wird zur Erinnerung für die Kundinnen und Kunden in dieser Woche erneut rund 130 Plakate im Format Din-A-1 in der Fußgängerzone und anliegenden Straßen aufhängen, auf denen in sechs Sprachen auf die geltenden Regeln zur Maskenpflicht in der Corona-Verordnung hingewiesen wird.

Der für den Einzelhandel zuständige Dezernent Andreas Ludwig bittet die Einkäuferinnen und Einkäufer dringend, die Abstands- und Hygieneregeln und die Maskenpflicht einzuhalten: „Das Tragen von Masken, insbesondere den medizinischen Masken, hilft dabei, die Ausbreitung des gefährlichen Virus zu stoppen. Maskentragen ist gelebte Solidarität mit den Mitmenschen. Und nur mit gemeinsamen Anstrengungen und viel Disziplin können wir die für den Handel in der Stadt so wichtigen Lockerungen aufrechterhalten.“

Presseamt Stadt Trier

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