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FeuerwehrPolizeiVG Konz

Verkehrsunfall, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Konz.    Am Sonntag, 23.02.2020 gegen 19:40 Uhr kam es auf dem Kreisverkehrsplatz der B 419 / B 51 in Konz zu einem Verkehrsunfall mit einem beteiligten Pkw. Der 55-jährige Fahrer eines Pkw Audi befuhr die B 419 aus Richtung Wasserliesch kommend in Fahrtrichtung B 51 / Konz.

Beim Einfahren in den dortigen Kreisverkehrsplatz kollidierte er zunächst linksseitig mit einem Verkehrszeichen auf einem Fahrbahnteiler und fuhr anschließend geradeaus auf die Böschung in der Mitte des Kreisverkehrsplatzes auf. Der Fahrzeugführer blieb unverletzt, am PKW entstand ein mittlerer Sachschaden. Noch vor dem Eintreffen der Polizeibeamten vor Ort ließ der Fahrzeugführer den nicht mehr fahrbereiten Pkw stehen und entfernte sich unerlaubt zu Fuß von der Unfallstelle.

Im Rahmen einer Fahndung konnte die Person im Stadtteil Konz-Karthaus angetroffen werden. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Fahrzeugführer alkoholisiert war.

Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Unfallursächlich dürfte die Alkoholisierung sowie eine nicht den Straßen- und Witterungsverhältnissen angepasste Geschwindigkeit gewesen sein. Die Verkehrsunfallstelle musste für die Zeit der Bergung des Pkw und zum Abstreuen einer Öllache voll gesperrt werden. Im Einsatz war die FFW Konz, das DRK sowie die Polizeiinspektion Saarburg.

 

Polizeiinspektion Saarburg

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