Anzeige
BundespolizeiStadt Trier

Zwei Iraner auf Irrwegen in die Grenzkontrolle

Trier BAB64.    Am frühen Donnerstagmorgen überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am Rastplatz Markusberg ein mit zwei iranischen Staatsangehörigen besetztes Kraftfahrzeug. Die vom Flughafen Frankfurt/ Main in Trier unterstützenden Bundespolizisten staunten nicht schlecht über die mangelnde Vorbereitung der Reisenden auf die Grenzkontrolle:

Der Fahrer wies sich mit seiner Aufenthaltsgestattung aus, welche lediglich dem Nachweis dient, dass sich der Besitzer gegenwärtig im Asylverfahren befindet, jedoch keine Berechtigung zum Grenzübertritt darstellt. Der 42-Jährige konnte auch keinen gültigen Führerschein vorlegen. Das Fahrzeug war auf den 35-jährigen Beifahrer zugelassen. Dieser führte keine Identitätspapiere mit sich. Dafür konnte ihm eine bei der Durchsuchung des Kfz aufgefundene Dose mit 1,3 g Marihuana und einen Joint zugeordnet werden. Eine Überprüfung im Ausländerzentralregister ergab, dass der Mann Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ist. Nach dem Grund ihrer Reise befragt, gaben die Männer an, mit Bootsmotoren zu handeln und diesbezüglich einen Freund in Trier aufgesucht zu haben. Als Erklärung gaben die Beiden an, das Navigationsgerät habe sie auf der Rückfahrt fehlgeleitet und so seien sie unerwartet in die Kontrolle geraten.

Im Anschluss wurde der Fahrer wegen der unerlaubten Einreise ohne Pass oder ohne erforderlichen Aufenthaltstitel beanzeigt. Mit der Aufforderung sich bis zum 16.04.2020 bei seiner zuständigen Ausländerbehörde in Bad Rappenau zu melden, wurde er von der Dienststelle entlassen. Der Beifahrer muss sich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Das verkehrsrechtliche Vergehen des Führens eines Kfz ohne erforderliche Erlaubnis wurde an die zuständige Polizeiautobahnstation Schweich weitergeleitet. Da beide keine gültigen Führerscheine vorlegen konnten, wurde das Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt. Es wurde später von einem bevollmächtigten Führerscheininhaber abgeholt.

 

Bundespolizeiinspektion Trier

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"