Corona: 3 Neuinfektionen in der Stadt
Weiterer Todesfall eines Patienten aus dem Landkreis
Trier/Saarburg. Am heutigen Ostersonntag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 3 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – alle 3 aus der Stadt Trier. Aufgrund der Osterfeiertage sind die Zahlen jedoch nur bedingt aussagekräftig. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 5639 (2105 in der Stadt Trier und 3534 im Landkreis Trier-Saarburg).
Heute wurde dem Gesundheitsamt der Tod eines Über-70-jährigen Patienten aus dem Landkreis gemeldet, der im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstarb. Damit sind bisher insgesamt 113 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 88 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 25 aus der Stadt Trier.
Bisher wurden 432 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 395 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 30 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 7 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheits-ministeriums auch heute in der Stadt Trier bei 52,0 sowie im Landkreis bei 46,9 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.)
Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 435 – 5 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 281 im Landkreis und 154 in der Stadt Trier. 12 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.
Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.
VG Hermeskeil: 618 VG Konz: 831 VG Ruwer: 306
VG Saarburg-Kell: 908 VG Schweich: 486 VG Trier-Land: 385
Impfen – Aktuelle Informationen online
Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de
Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Kreisverwaltung Trier-Saarburg