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Auto & Verkehr

[Anzeige] Sicherheit im Straßenverkehr

Sicherheit im Straßenverkehr durch vollständige Fahrzeugbeleuchtung und angepasstes Verhalten

In einigen Ländern ist sie auch tagsüber Pflicht und für die Sicherheit auf den Straßen essenziell: Die Fahrzeugbeleuchtung dient nicht nur der Optimierung der eigenen Sicht, sondern ebenfalls anderen Verkehrsteilnehmern als Orientierungshilfe, um als potenzielle Gefahr schneller wahrgenommen zu werden. Während die Werkstätten in Vorbereitung auf den Herbst mit einem kostenlosen Lichttest locken, sind nicht alle mobilen Begleiter mit einer adäquaten Beleuchtung ausgestattet. Insbesondere im Bereich der Nutzfahrzeuge gibt es Nachholbedarf. Dieser Beitrag porträtiert Ansatzpunkte für eine rechtmäßige Beleuchtung und stellt weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor.

Anhängelast bei Nutzfahrzeugen: Hänger benötigen separate Beleuchtung

Zugmaschinen wie Schlepper und Traktoren sind in aller Regel mit einer Beleuchtung ausgestattet – Anhänger hingegen werden in dieser Hinsicht häufig etwas stiefmütterlich behandelt. Wer mit einer Anhängelast fährt, sollte sich deshalb so schnell wie möglich um eine LED-Beleuchtung für den Anhänger kümmern. Nachfolgende Fahrzeuge können angesichts der hellen Rücklichter den Abstand zum vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer besser einschätzen. So lassen sich Auffahrunfälle, die aus einer unzureichenden Beleuchtung resultieren, vermeiden. Da Zugmaschinen verstärkt in ländlichen Regionen unterwegs sind, ist zu berücksichtigen, dass Landstraßen oft nur unzureichend ausgeleuchtet werden. Umso wichtiger ist die Ausstattung von Anhängern jeder Größe mit einer leistungsstarken LED-Beleuchtung. Da es sich um LED-Technik handelt, wird für ihren Betrieb nur wenig Energie aufgewendet.

Gesetzliche Vorgaben für die Anhängerbeleuchtung

Ein Blick in den Bußgeldkatalog offenbart, mit welcher Beleuchtung ein Anhänger auszustatten ist. Folgende Leuchtelemente werden benötigt:

– Schluss- und Bremsleuchten (rot)
– Nebelschlussleuchte (rot)
– Blinkleuchte (orange)
– Rückstrahler (rote Dreiecke)
– Rückstrahler für Längsseiten (gelb)
– Rückstrahler für Vorderseite (weiß)
– Seitenmarkierungsleuchten (gelb), sofern Anhänger länger als 6 m ist
– Begrenzungsleuchten (weiß vorn, rot hinten), sofern Anhänger 40 cm breiter als die Zugmaschine ist

Wann heißt es „Licht an!“?

Ob Agrarfahrzeug oder Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Pkw: Für die Fahrzeugbeleuchtung braucht es keinen Zeitmesser. Grundsätzlich wird jedes Fahrzeug bei bewölktem Himmel bzw. regnerischem Wetter besser gesehen, wenn es beleuchtet ist. Dies gilt insbesondere für Autos mit einer Lackierung, die sich von der Umgebung farblich kaum abhebt.

Vorausschauendes und umsichtiges Fahren minimiert Unfallquote

Grundsätzlich sollte man sich im Straßenverkehr stets bewusst sein, dass auch andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr für die eigene Sicherheit darstellen können. Ein vorausfahrendes, aus dem Heck qualmendes Fahrzeug birgt ein gleichermaßen hohes Sicherheitsrisiko wie ein solches, das mit 200 km/h über die Autobahnen braust. Auch wenn man selbst sehr aufmerksam ist, so kann man schnell in einen Unfall verwickelt werden. Deshalb ist es wichtig, vorausschauend zu fahren, frühzeitig zu bremsen und ausreichend großen Abstand zu halten. Des Weiteren sollte die Musikanlage im Fahrzeug gerade so laut eingestellt sein, dass man das Martinshorn ohne Probleme rechtzeitig wahrnimmt. Nicht zuletzt ist es ratsam, im Zweifel nicht auf sein Recht zu pochen und einem Fahrzeug auch dann die Vorfahrt zu gewähren, wenn man eigentlich selbst am Zug ist. Wie immer gilt auch im Straßenverkehr das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme.

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