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Panorama

Außerordentliche Kündigung der Kfz Versicherung

wann das Sonderkündigungsrecht greift

Sollte die Hauptfälligkeit einer Kfz-Versicherung der 1. Januar sein, ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November. Wer diesen Termin verpasst, muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung normal weitergeht. Das ist natürlich gerade dann frustrierend, wenn zusätzlich für einen neuen Anbieter gezahlt werden muss. Allerdings ist nicht immer eine ordentliche Kündigung notwendig. In manchen Fällen greift nämlich das Sonderkündigungsrecht, das Ihnen erlaubt, Ihren Kfz-Versicherer zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen. Schauen wir uns also an, wann eine außerordentliche Kündigung möglich ist.

Kündigung nach einem Fahrzeugwechsel
Beim Fahrzeugwechsel die Kfz Versicherung kündigen, ist etwas, was aus rechtlicher Sicht jederzeit möglich ist. Sie sind als Versicherungsnehmer keineswegs dazu verpflichtet, bei Ihrem alten Versicherer zu bleiben. Sie können Ihre bestehende Versicherung außerordentlich kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Kündigung nach einem Unfall
Ein Schadensfall ist ein weiterer Grund, der eine außerordentliche Kündigung ermöglicht. Dieses Recht hat sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung selbst. Trotz Unfall Kfz Versicherung wechseln, ist schließlich kein Hindernis, sondern sogar ein triftiger Grund für eine Sonderkündigung. Vor einigen Jahren waren solche Situationen für den Versicherer weit attraktiver, da er die volle Jahresprämie einbehalten konnte. Seit dem 1. Januar 2008 und dem Aufkommen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes ist das jedoch nicht mehr der Fall. Als Versicherungsnehmer können Sie bei einer Kündigung die Rückerstattung der Differenz fordern. Allerdings sollten Sie nicht versuchen, hierbei zu tricksen, da die Strafen für Versicherungsbetrug auch bei Kfz Versicherungen gelten und nicht unterschätzt werden sollten. Dieses Thema wird in unserem Blaulicht-Report übrigens hin und wieder aufgegriffen. Schauen Sie also ruhig mal vorbei, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.

Kündigung nach einer Beitragserhöhung
Einer der häufigsten Gründe für eine Kündigung der Kfz Versicherung sind Beitragserhöhungen. Dabei spielt es im Grunde keine Rolle, ob es sich um angekündigte oder verdeckte Erhöhungen handelt. Grundsätzlich besteht bei einer Erhöhung der Jahresprämie grundsätzlich immer ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings gibt es Situationen, bei denen dies nicht der Fall ist. Eine Änderung in der Risikoeinstufung ist zu Beginn eines neuen Jahres möglich und kann prinzipiell in einer Beitragserhöhung resultieren, bei der kein Grund für eine Sonderkündigung vorliegt. Sobald jedoch eine Erhöhung der Beiträge ohne eine Leistungsergänzung erfolgt, greift immer das Sonderkündigungsrecht. Sie sollten den individuellen Fall also immer prüfen. Erst dann können Sie sich sicher sein, ob eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung möglich ist.

Situationen in der keine Sonderkündigung möglich ist
Im Prinzip sind es diese drei Fälle, die eine Sonderkündigung ermöglichen. Allerdings gibt es noch einige weitere, bei denen fälschlicherweise angenommen wird, dass dies der Fall ist. Eine solche Situation betrifft das sogenannte Verursacherprinzip. Sollte beispielsweise ein neuer Fahrer eingetragen oder der Wohnort gewechselt werden, ist das allein noch kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Dasselbe gilt auch dann, wenn die Versicherungssteuer erhöht wurde. Schließlich handelt es sich hierbei um einen Aspekt, der nicht direkt mit dem Versicherer zusammenhängt. Infolgedessen haben Sie kein Recht, außerordentlich zu kündigen. Es ist im Regelfall eine ordentliche Kündigung bis zum 30. November erforderlich.

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