Bergung gefallener Soldaten des 2. Weltkrieges in Zerf vom 11.November 2017
Nachtragsbericht:
Saarburg/Zerf
Zwischenzeitlich sind die Bergungsarbeiten zunächst auch witterungsbedingt unterbrochen worden.
Eine weiter Suche nach sterblichen Überresten ist nicht ausgeschlossen. Die bisher gefundenen Skelettteile und Utensilien wie Zigarettenspitzen Zahnprothesen und die stark verwitterten Erkennungsmarken werden sowohl kriminaltechnisch und nach archäologischen Grundsätzen durch den Verein und das Grabungsteam zur Bergung deutscher Gefallener in Ostdeutschland mit Hauptsitz in Hamburg untersucht und analysiert.
Der Verein (VBGO) nimmt mit etwa zweihundert Mitarbeiter freiwillig und ehrenamtlich die Grabungen nach Vermissten Soldaten in ganz Europa vor. In enger Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Kriminalpolizei , dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. sowie der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland Pfalz (DGDKE) werden die Fundorte akribisch organisiert. Zunächst wird aufgrund der Funde versucht, eine Klärung der Identität der Soldaten herbeizuführen. Gelingt dich nicht, erfolgt eine spätere würdevolle Beisetzung der sterblichen Überreste auf dem Soldatenfriedhof in Kastel-Staadt.
Der Verein zur Bergung Gefallener Soldaten und sein zweiter Vorsitzender Hans-Peter Jung aus Dillingen/Saarland appelliert an alle Menschen, die auf alte Kriegsgräber stoßen, oder über Informationen darüber verfügen sich beim Verein in Hamburg unter der Rufnummer 0049-85418970 zu melden.
Auch unser SMN Team nimmt gerne Hinweise in Zusammenarbeit mit dem VBGO e.V. entgegen.
Zur Zeit sind wir durch Zufall eines Zeitzeugens aus Saarburg in der Recherche. Dieser Zeitzeuge war im Febr./März. 1945 in einem Fußmarsch mit Handkarren von Beurig über die alte Spein Richtung Zerf/Mandern mit deutschen Soldaten unterwegs, nachdem die Saarbrücke gesprengt wurde. Auf dem Weg Richtung Mandern erfolgte erfolgte ein Trommelfeuer durch amerikanische Soldaten und Panzer von Waldweiler herkommend, wobei etliche Zivilisten und Soldaten starben.
Wer kann hierzu für den VBGO ergänzende Informationen, evt. durch noch lebende Zeitzeugen oder sonstige Dokumentationen geben? Der VBGO ist auf Ihre Hilfe, bzw. Erinnerungen angewiesen.
Anmerkung:
Eigenständige Geländebegehungen und Grabungen sind nach dem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig und somit verboten!! Melden Sie sich gglfs. bei der Polizei oder dem (VBGO)
Wir berichten nach!