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Corona: 34 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt Trier.

Trier.   Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 34 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 19 aus dem Landkreis und 15 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 5445 (2023 in der Stadt Trier und 3422 im Landkreis Trier-Saarburg).

Insgesamt wurden bisher 338 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 302 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 23 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 13 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheits-ministeriums in der Stadt Trier bei 45,7 sowie im Landkreis bei 55,6 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.)

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 444 – 18 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 290 im Landkreis und 154 in der Stadt Trier. 15 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

VG Hermeskeil: 604             VG Konz: 821              VG Ruwer: 295

VG Saarburg-Kell: 867         VG Schweich: 467       VG Trier-Land: 368

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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