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Kreis Trier-Saarburg

Corona: 451 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt Trier

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Trier/Lkrs Trier-Saarburg. Am heutigen Montag wurden durch das Gesundheitsamt Trier-Saarburg 451 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus mittels Meldesoftware übermittelt – 268 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 183 aus der Stadt Trier. Das sind 110 weniger als am vergangenen Montag.

Die erfasste Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt 45.330 (19.525 in der Stadt Trier und 25.805 im Landkreis Trier-Saarburg).

Die Infektionszahlen seit März 2020 verteilen sich nach den erfassten Zahlen im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 2832, VG Konz: 5778, VG Ruwer: 3230, VG Saarburg-Kell: 5577, VG Schweich: 4709, VG Trier-Land: 3679.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) gibt den Wert der landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz heute mit 5,59 an.

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen wird vom LUA heute wie folgt angegeben:

  • Stadt Trier: 1505,3
  • Landkreis Trier-Saarburg: 1318,0

64 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden zurzeit stationär behandelt, davon fünf intensivmedizinisch.

Die Zahl der aktuell Infizierten beläuft sich auf der Basis der erfassten Fälle auf 6292. Die Zahl der infizierten Personen verteilt sich wie folgt: 2910 in der Stadt Trier und 3382 aus dem Landkreis.

An alle am Vortag erfassten positiv getesteten Personen wird künftig eine SMS versendet, sofern bei der Testung eine Mobilnummer hinterlegt wurde. In der SMS findet sich ein Link, der zu einem Meldeformular des Gesundheitsamtes führt. Es wird darum gebeten, dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden, da dies die Datenerhebung im Gesundheitsamt deutlich erleichtert. Personen, die eine Festnetznummer hinterlegt haben, erhalten eine Befundübermittlung mittels einer automatisierten Ansage inklusive Hinweisen zur Quarantänepflicht.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Genesenennachweis infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt wird. Hierzu wird an Apotheken und Hausärzte verwiesen.

Kreisverwaltung Trier Saarburg

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