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Kreis Trier-SaarburgStadt Trier

Corona: 53 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Trier.   Am heutigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 53 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 33 aus dem Landkreis und 20 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6117 (2299 in der Stadt Trier und 3818 im Landkreis Trier-Saarburg).

Bisher wurden 665 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 593 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 41 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 31 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 98,6 sowie im Landkreis bei 95,0 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.)

Zahl der aktuell infizierten Personen steigt weiter

Die Zahl der aktuell Infizierten steigt weiter an und liegt aktuell bei 619 – 39 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 388 im Landkreis und 231 in der Stadt Trier. 13 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.
VG Hermeskeil: 645 VG Konz: 908 VG Ruwer: 346
VG Saarburg-Kell: 983 VG Schweich: 532 VG Trier-Land: 404
Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Presseamt Stadt Trier

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