Anzeige
Stadt TrierThemen des Tages

Corona: Fünf Neuinfektionen und zwei weitere Todesfälle

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Trier.    Am heutigen Montag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg fünf weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, drei aus dem Landkreis und zwei aus der Stadt Trier. Bisher wurden 148 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 139 Mal die sogenannte britische Viren-Mutation B.1.1.7. Weitere neun Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Am Wochenende sind zwei weitere Patientinnen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben, beide aus der Stadt Trier. Eine Patientin Anfang 60 verstarb bereits Ende vergangener Woche. Heute wurde der Tod einer 90-jährigen Patientin gemeldet. Damit sind bisher insgesamt 104 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, 81 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und nunmehr 23 aus der Stadt Trier. 94 Todesfälle sind im Laufe der 2. Infektionswelle zu beklagen gewesen.

Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nun 4983 (1847 in der Stadt Trier und 3136 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 26,9 sowie im Landkreis bei 40,2 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 340 – fünf mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 239 im Landkreis und 101 in der Stadt Trier. 13 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Presseamt Stadt Trier

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"