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Entlang der K 139 Panzhaus – Serrig müssen Gefahrenbäume entnommen werden.

Voraussichtliche Sperrung ab Mittwoch 12.2.2020 - Umleitungen werden von der LBM eingerichtet.

Saarburg.     Rekordhitze, Dürre und Schädlingsbefall der beiden vergangenen Extremsommer haben den heimischen Wäldern arg zugesetzt. Entlang der Kreisstraße K 139 (Panzhaus – Serrig) müssen ab 10. Februar 2020 vertrocknete und kranke Bäume gefällt werden. Mangelnde Standsicherheit sowie drohender Ast- und Kronenbruchstellen hier eine zunehmende Gefahr für die Verkehrsteilnehmenden dar. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis 14. Februar 2020 dauern. „Die dramatischen Klimaveränderungen und deren Folgen beschäftigen uns derzeit in vielen Wäldern“, sagt Förster Stefan Riss.

Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) rechnet für den Zeitraum 2010 bis 2019 mit dem weltweit wärmsten Jahrzehnt seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Im Forstamt Saarburg mussten in Folge der extrem trockenen Jahre 2018 und 2019 deshalb bereits rund 130.000 abgestorbene und geschädigte Bäume aufgearbeitet werden. Sie fielen Witterungsextremen und Schädlingen wie dem Borkenkäfer zum Opfer. „Gerade Waldbereiche mit einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht haben wir besonders im Blick. Dazu zählen Flächen entlang öffentlicher Straßen, Wohnbebauung oder festen Erholungseinrichtungen“, macht Stefan Riss deutlich.

Bei der jetzt anstehenden Maßnahme entlang der Kreisstraße K 139 sollen rund 250 Fichten entnommen werden. Deren absterbende und abgestorbene Wurzeln bieten keine ausreichende Verankerung mehr im Boden. Das trockene und spröde Holz der Baumkronen oder einzelner Totäste könnte bereits bei leichten Stürmen herunterbrechen und Verkehrsteilnehmer gefährden.

Zur Durchführung der Arbeiten muss die betroffene Straße in der Zeit von 10.02.2020 bis 14.02.2020 jeweils zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr gesperrt werden. Das Forstamt bittet um Verständnis. Eine Umleitung ist vor Ort ausgeschildert.Losgelöst von solchen Bereichen mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht, weist das Forstamt darauf hin, dass Erholungssuchende im Waldesinneren und auf Waldwegen grundsätzlich mit waldtypischen Gefahren rechnen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt um die Waldbesitzenden vor dem Hintergrund des freien Waldbetretungsrechtes nicht  PRESSEINFORMATION unzumutbar zu belasten. Die Forstleute empfehlen Bereiche mit kranken oder  abgestorbenen Bäumen zügig und ohne Rast zu durchqueren.

Pressestelle: Fortsamt Saarburg.

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