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PolizeiRegionVG Schweich

Nach versuchtem Raubüberfall setzten Staatsanwaltschaft und Angehörige des Opfers Belohnung aus.

Neumagen-Drohn.     Im Nachgang zur Pressemitteilung der Polizeiinspektion Bernkastel-Kues vom 1. November 2018 über einem Raubüberfall auf eine Frau in Neumagen-Dhron setzen die Staatsanwaltschaft Trier und die Angehörigen des Opfers eine Belohnung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro aus.

Am Tattag wurde eine 33-Jährige um kurz nach 19 Uhr von vier zurzeit noch unbekannten Täter im Bereich des Fußweges zwischen der Mosel- und der Römerstraße überfallen. Die Täter forderten ihr Opfer auf, Bargeld auszuhändigen. Nachdem sie der Aufforderung entgegnete, kein Geld oder andere Wertgegenstände mit sich zu führen, wurde sie von den Tätern niedergeschlagen, getreten und nicht unerheblich verletzt.

Schließlich ließen die Täter von ihrem Opfer ab, ohne eine Beute zu erlangen und entfernten sich in unbekannter Richtung.

Zu den Tätern ist derzeit nur bekannt, dass es sich um vier dunkel gekleidete, teilweise Kapuzenpullis tragende Männer handelte.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.

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