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RegionVG Konz

Schutz vor Kellerüberflutung und Rückstau

Information der VG Konz - Bürgerinfo.

Konz.   

Die jüngsten Starkregenereignisse über dem Gebiet der Verbandsgemeinde Konz haben vielerorts zu Hochwasser an Flüssen und Bächen sowie Sturzfluten aus den Außengebieten geführt, die sich in die bebauten Ortslagen erstreckten und dort zu teils massiven Überflutungen führten. In der Folge kam es zu vollgelaufenen Kellern und überschwemmten Straßen.

„Katastrophenregen“ (oder auch: urbane Sturzfluten) sind Naturereignisse, die hohe Schäden erzeugen können. Diese außergewöhnlich starken Regenereignisse treten lokal begrenzt auf. In kürzester Zeit fällt so viel Regen, wie ansonsten in mehreren Monaten insgesamt. Die Folge dieser auch von den Wetterdiensten bislang kaum vorhersagbaren Katastrophenregen ist, dass die öffentlichen Abwasserkanäle das Regenwasser nicht mehr aufnehmen können. Zusätzlich läuft das Regenwasser ebenso aus völlig überlasteten Dachrinnen über und spritzt aus Regenfallrohren heraus, weil diese aufgrund ihrer Dimensionierung nicht mehr in der Lage sind, das Regenwasser nach unten wegzuführen. Hierdurch werden dann nicht nur die Grundstücke überflutet – ganze Straßen und Privatgrundstücke stehen in der Folge unter Wasser, wobei dieses Oberflächenwasser über tiefer liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Häuser eindringen und so hohe Schäden verursachen kann.

Für solche Katastrophenregen sind die öffentlichen Misch- und Regenwasserkanäle nicht dimensioniert. Aus wirtschaftlichen, aber auch aus technischen Gründen ist es nicht möglich, dass das Kanalnetz jeden Starkregen ohne Einstau ableiten kann. Da das öffentliche Kanalnetz auch über die Anschlussnehmer mit deren Abwasserbeiträgen und –gebühren finanziert wird, wäre dieses Vorgehen auch budgetmäßig nicht vertretbar. Eine Haftung der Werke scheidet in solchen Fällen wegen höherer Gewalt auch aus. (s.S. dazu “Hintergrundwissen – Rechtlicher Hintergrund“).

 

Ein Großteil dieser Schäden könnte durch eine bessere Vorsorge durch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer vermieden werden.

Link zu zusätzlichen Informationen der Presseabteilung der VG Konz: Hier erhalten Sie zusätzliche Informationen zum Schutz von Kellerüberflutung und Rückstau.

https://www.konz.eu/vg_konz/VG%20Konz/de/

 

Presseabteilung VG Konz

 

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