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BundespolizeiStadt Trier

Spielen erlaubt – aber niemals im Gleisbereich!

Trier.    Am Montag lösten um 16:50 Uhr drei Mädchen zwischen den Haltepunkten Trier Süd und Konz Karthaus einen Einsatz der Bundespolizeiinspektion Trier aus. Ein Lokführer hatte die Kinder entdeckt und die Notfallleitstelle Frankfurt/Main informiert, welche eine Streckensperrung veranlasste und die zuständige Bundespolizei alarmierte. Nachdem zwei mit Sonder- und Wegerechten anfahrende Streifen zunächst keine Personen auf der Strecke feststellen konnte, ermittelten die aufmerksamen Beamten zwei Mädchen, die auf Befragen auch den Aufenthalt im Gleisbereich einräumten.

Des Weiteren bestätigten die 11 und 10-Jährigen, dass sich zuvor ein weiteres Mädchen bei ihnen aufgehalten hat. Diese sei jedoch vor Eintreffen der Polizeistreife nach Hause gelaufen. Die zwei Kinder wurden über die Gefahren im Bahnbereich belehrt und an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Auch das dritte Mädchen (10) wurde im Anschluss zu Hause aufgesucht und über die Gefährlichkeit ihres Handelns aufgeklärt. Die Streckensperrung wurde um 17:19 Uhr wieder aufgehoben. Insgesamt erhielten neun Züge 242 Minuten Verspätung. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass ein unbefugtes Betreten der Gleise zu lebensgefährlichen Verletzungen bis hin zum Tode führen kann. Wichtige Tipps hierzu sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de nachzulesen.

 

Bundespolizeiinspektion Trier

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