[Anzeige] Tipps für die kostenlose und umweltfreundliche Entsorgung des Altautos [Anzeige]
Tipps für die kostenlose und umweltfreundliche Entsorgung des Altautos
Wer seinen Wagen liebt, der fährt ihn bis zum bitteren Ende. Viele Autobesitzer haben eine ganz besondere Bindung zu ihrem fahrbaren Untersatz, ist er doch mit vielen Erinnerungen verbunden. Doch spätestens, wenn das Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, nicht mehr durch den TÜV kommt, oder eine Reparatur sich schlicht nicht mehr auszahlt, ist endgültig der Zeitpunkt gekommen, Abschied zu nehmen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, sein Auto nicht nur kostenlos, sondern auch umweltschonend und nachhaltig zu verwerten.
Unterschied zwischen Altauto und Gebrauchtauto
Bis zu zwei Millionen Altautos werden in Deutschland jährlich verschrottet. Unter Altauto versteht man nach dem Abfallrecht ein Fahrzeug, das fahruntüchtig ist und dessen Besitzer sich des Fahrzeuges entledigen will oder muss. Ein Auto mit Totalschaden ist beispielsweise klar als Altauto zu definieren. Davon zu unterscheiden ist der Begriff Gebrauchtfahrzeug. Gebrauchtfahrzeuge sind entweder fahrbereit oder benötigen geringfügige Reparaturen, um betriebsfähig zu sein. Bei einem Gebrauchtfahrzeug dürfen der Motor und andere grundlegende Bauteile nicht stark beschädigt sein. Wer einen Gebrauchtwagen verkauft, sollte darauf achten, dass es sich wirklich um einen solchen handelt. Wird hingegen ein Altauto – also ein Autowrack – verkauft, ist dies als Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Umweltgerechte Entsorgung des Altautos
Viele der zu verschrottenden Altautos haben noch Teile, die wiederverwendet werden können. Ein Fahrzeug setzt sich aus unterschiedlichen Werkstoffen zusammen. Darunter befinden sich unter anderem auch umweltschädliche Materialien, wie beispielsweise das Kältemittel der Klimaanlage oder auch bleihaltige Werkstoffe. Diese Materialien müssen als Sondermüll entsorgt werden, um eine Gefährdung der Umwelt auszuschließen. Andere Werkstoffe – wie zum Beispiel Stahl und Kupfer – können wiederverwertet werden und gehen so zurück in den Materialkreislauf.
Rückgabe bei Vertragshändlern
Für PKW´s der Klasse M1 oder leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 gibt es zwei Möglichkeiten der Altauto Verwertung. Einerseits besteht die Möglichkeit, das Altauto beim Händler zurückzugeben. Händler sind sogar verpflichtet, Altautos kostenlos zurückzunehmen, wenn das Fahrzeug noch alle werthaltigen Bauteile enthält. Ausgenommen davon sind jedoch beispielsweise Oldtimer und Wohnwägen. Die Abwicklung erfolgt über den Vertragshändler.
Verwertung durch anerkannte Demontagebetriebe
Andererseits gibt es in Deutschland über 1.100 anerkannte Demontagebetriebe. Diese werden jährlich durch einen Sachverständigen des Umwelt Bundesamtes überprüft, um sicherzustellen, dass alle Umweltstandards erfüllt werden. Es ist daher wichtig, das Altfahrzeug nur zu einem anerkannten Betrieb zu bringen. Die Verwertung selbst ist in der Regel auch in diesem Fall für den Letzthalter des Fahrzeuges vollkommen kostenlos. Einige Demontagebetriebe bieten sogar eine kostenlose Abholung des Fahrzeuges an. Ein anerkannter Demontagebetrieb stellt einen offiziellen Verwertungsnachweis aus, der bei der Zulassungsstelle vorzulegen ist.
Fazit
Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altauto, wenn es nicht mehr fahrtüchtig ist und sich der Besitzer dessen entledigen will oder muss. Im Gegensatz dazu ist ein Gebrauchtwagen sehr wohl fahrtüchtig, oder es bedarf nur kleiner Reparaturen, um ihn wieder betriebsbereit zu machen. Altautos können beim Händler zurückgegeben werden, oder zu einem von über 1.100 Demontagebetrieben in ganz Deutschland gebracht werden. In beiden Fällen ist die Verwertung kostenlos.