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PolizeiRegionRheinland-Pfalz

Update zu Tötungsdelikt in Mehrfamilienhaus

Idar-Oberstein / OT Göttschied (ots)

Die ersten Ermittlungen der Trierer Mordkommission ergaben, dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter um den 31-jährigen Sohn der im Flur aufgefundenen Frau handelte. Der Tatverdächtige bewohnte mit seiner 59 Jahre alten Mutter und seinem Vater eine Wohnung im ersten OG des Mietshauses. Der Ehemann der Getöteten war zur Tatzeit nicht zuhause.

Bei dem männlichen Opfer in der Parterrewohnung handelt es sich um den ebenfalls 59 Jahre alten Mieter dieser Wohnung, der auch den ersten Notruf um 1.38 Uhr an die Polizei gerichtet hatte. Alle Beteiligten sind deutsche Staatsangehörige.

Aus bisher noch nicht ausermittelten Gründen kam es wohl zum Streit der Familienangehörigen im Flur des Mietshauses, in dessen Verlauf der junge Mann seine Mutter tötete. Vermutlich im Anschluss daran verschaffte sich der 31-Jährige gewaltsam Zutritt zu der Wohnung des 59-jährigen Mieters. Hier tötete er den Mann ebenfalls und fügte sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand hiernach selbst Verletzungen zu.

Nach ambulanter Versorgung seiner leichten Verletzungen räumte der Tatverdächtige im Rahmen der folgenden Vernehmungen die Tötung der beiden Personen ein. Hinweise auf ein Tatmotiv ergaben sich nicht. Aufgrund der Aussagen und des Aussageverhaltens des Beschuldigten gewannen die Kriminalbeamten zunehmend den Eindruck einer psychischen Beeinträchtigung, die gegebenenfalls tatauslösende Ursache gewesen sein könnte.

Aufgrund dessen wurde er einer Amtsärztin zu einer ersten Begutachtung zugeführt.

Die Leichname der Getöteten wurden zwischenzeitlich zur genauen Untersuchung der Todesursache zum Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz verbracht. Die Obduktionen haben bereits stattgefunden. In beiden Fällen ist von todesursächlichen Schnitt- und Stichverletzungen auszugehen.

Die Polizei hatte in der Wohnung des 59-jährigen Opfers ein Küchenmesser aufgefunden und sichergestellt, das als mögliche Tatwaffe in Frage kommt.

Am Nachmittag erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach die Vorführung des Tatverdächtigen beim Amtsgericht Bad Kreuznach. Der Untersuchungsrichter ordnete antragsgemäß die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Es bestünden Gründe für die Annahme, dass der Beschuldigte bei Tatbegehung nicht oder nicht in vollem Umfang schuldfähig gewesen sei. Er wurde sodann in eine psychiatrische Klinik verbracht.

Polizeipräsidium Trier

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