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[Anzeige] BAFA-Förderung für energieeffiziente Baumaßnahmen

BAFA-Förderung für energieeffiziente Baumaßnahmen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Zuschüsse für alle, die ihren Wohnraum energieeffizienter gestalten möchten. Dabei unterstützt das Förderprogramm die Fachplanung, Baubegleitung und Anschaffung nachhaltiger Baustoffe und Co.

BAFA-Förderung: Was steckt dahinter?

Als Anreiz für das Umsetzen von Umweltschutz-Strategien vergibt der Staat Fördergelder. Sie werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gesteuert. Derzeit bieten sie die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Sie umfasst drei Teilprogramme:

  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Insgesamt soll die Bundesförderung dabei helfen, Gebäude mit höherer Energieeffizienz und erneuerbaren Energien auszustatten.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind alle einzelnen Maßnahmen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes unterstützen.

Zu den Einzelmaßnahmen gehören Arbeiten im Bereich von:

  • Gebäudehüllen (z. B. Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken, Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren)
  • Anlagetechnik (z. B. Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen, Einbau von Smart Home Systemen zur Effizienzsteigerung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung, Beleuchtungssysteme)
  • Heizungsoptimierung
  • Heizungsanlagen (z. B. Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze)

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung umfasst verschiedene Fördersätze für unterschiedliche Einzelmaßnahmen. Wer im Rahmen des Förderprogramms Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude energetische Sanierungen mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durchführt, kann zudem einen zusätzlichen Bonus von 5 % erhalten.

Maßnahme Fördersatz Fachplanung
Gebäudehülle

 

Anlagentechnik

15 %

 

+5 % iSFP-Bonus

50 %

Im Bereich der Heizungsanlagen gibt es unterschiedliche Fördersätze für die Auswahl spezifischer Heizungssysteme. Auch hier gibt es das Potenzial für einen zusätzlichen Bonus, wenn gewisse Richtlinien eingehalten werden und/oder eine alte Heizung ausgetauscht wird:

Heizungsanlage Fördersatz Tausch-Bonus Planung
Solarthermie 25 % 50 %
Wärmepumpe 25 %

+5 %, wenn Wärmequelle Wasser, Erdreich o. Abwasser

35 %
Biomasseanlage 10 %

+5 % bei Emissionsgrenzwert von max. 2,5 mg/m3

20 %
Heizanlage auf EE-Basis 25 % 35 %
EE-Hybrid mit Biomasse 20 %

+5 % bei Emissionsgrenzwert von max. 2,5 mg/m3

+5 %, wenn Wärmequelle Wasser, Erdreich o. Abwasser

30 %
EE-Hybrid ohne Biomasse 25 %

+5 %, wenn Wärmequelle Wasser, Erdreich o. Abwasser

35 %
Errichtung/Erweiterung Gebäudenetz mit min. 55 % Anteil EE im Wärmemix 25 %
Anschluss an ein Gebäudenetz mit min. 25 % Anteil EE im Wärmemix 25 % 35 %
Anschluss an ein Wärmenetz mit min. 25 % Anteil EE im Wärmemix o. Primärenergiefaktor von höchstens 0,6 25 % 35 %

Antragstellung: Was ist notwendig?

Für den Antrag müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer
  • Pächter
  • Mieter
  • Kontraktoren, welche die Leistung für Dritte erbringen

Dabei gilt die Antragsberechtigung für:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberufler
  • Kommunen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Informationen und Kirchen
  • Unternehmen (Einzelunternehmer & kommunale Unternehmen)
  • juristische Personen des Privatrechts & Wohnungsbaugenossenschaften

Energieeffizienz-Experten

Bei gewissen Maßnahmen ist es notwendig, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen.

  • Dieser berät bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. In diesem Rahmen erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB), deren Nummer bei dem Antrag angegeben werden muss. Nach Abschluss der Maßnahme prüft er zudem das Einhalten der Förderrichtlinien mit einem technischen Projektnachweis (TPN).

Zu den Maßnahmen, die einen EEE benötigen, gehören:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagetechnik (keine Heizung)
  • Fachplanung und Baubegleitung

Für alle anderen Maßnahmen ist die Einbindung des EEE optional.

Ablauf des Antragsprozesses

Insgesamt umfasst der Ablauf 5 Schritte:

  1. Beauftragung des EEE und Einholen von Angeboten

Hier werden nur Angebote eingeholt, aber noch kein Auftrag vergeben. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn verhindert die Förderung.

Wenn ein EEE genutzt wird, muss dieser vor der Antragstellung eingebunden werden, da man für den Antrag die TPB-Nummer benötigt.

  1. Antrag

Auf der Webseite des BAFA sind jegliche Formulare für den Antrag als Download erhältlich. Dort findet man zudem Merkblätter mit hilfreichen Informationen. Der Antrag kann online auf dem BAFA-Portal eingereicht werden.

  1. Vertragsabschluss

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann man den Vertrag mit dem Bauunternehmen abschließen und die Maßnahme umsetzen.

  1. Verwendungsnachweis

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis eingereicht. Auch dieser verläuft über das BAFA-Portal.

Wird ein EEE genutzt, muss dieser zunächst den technischen Projektnachweis erstellen, damit hier die TPB-Nummer angegeben werden kann.

  1. Prüfung & Auszahlung

Das BAFA prüft die Nachweis-Dokumente und erteilt nach positiver Prüfung einen Festsetzungsbescheid. In diesem Zusammenhang wird der gewährte Zuschuss ausgezahlt.

Fazit

Die Bundesregierung unterstützt mit dem BAFA-Förderprogramm BEG das Umsetzen von energieeffizienten Baumaßnahmen und Sanierungen. Dazu gehören bereits einzelne Maßnahmen, die zu der gesteigerten Effizienz eines Gebäudes beitragen. Hier werden Planungsschritte grundsätzlich zu 50 % bezuschusst. Für die Umsetzung der Sanierungen gibt es verschiedene Fördersätze mit bis zu maximal 40 % Förderung, wenn man einen neuen Wärmeerzeuger einsetzt und dabei gewisse Richtlinien einhält.

Auf der Webseite des BAFA erhält man alle wichtigen Informationen zu dem Antrag und Zugang zu dem Online-Portal für den Ablauf.

 

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